Schwefeldioxid- und Sulfit-Allergie

In der Industrie werden schwefelhaltige Stoffe häufig als Konservierungsmittel und Antioxidationsmittel bei der Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt. Als Konservierungsmittel blockiert es Stoffwechselvorgänge bei Hefen, Schimmelpilzen und Bakterien, wodurch die Lebensmittel weniger schnell verderben. Im Lebensmittel schützt es Farbstoffe, Aromen und Vitamine vor ihrem Abbau. Allerdings zerstört es Vitamin B1 (Thiamin), weshalb es in Lebensmitteln, die zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Vitamin B1 beitragen (Getreide-, Milchprodukte, Fleischwaren, Fruchtsäfte, Bier), nicht verwendet werden darf. (2006)

Schwefeldioxid und Sulfite (Salze der schwefeligen Säuren) können Auslöser schwerer Überempfindlichkeitsreaktionen sein.

Symptome einer Schwefeldioxid- und Sulfit-Allergie
Magen-Darm-TraktDurchfall, Erbrechen, Krämpfe
Atmungsehr häufig asthmatische Zustände
HautJuckreiz, Nesselsucht, Quaddelbildung, Rötungen
PsycheSchwäche, Kopfschmerzen
 (Quelle: Jäger, 2008)

 

Besonders gefährdet sind bei dieser Form der Unverträglichkeitsreaktion Asthmakranke, bei denen sich schon nach Aufnahme einer kleinen Menge Schwefel, zum Beispiel durch ein Glas Wein, die Schleimhäute der Bronchien verengen können. (Jäger, 2008)

Schwefeldioxid (SO2) und Sulfite, sind u.a. enthalten in (2006):

  • gesalzenem Trockenfisch (max. 200 mg/kg)
  • Stärke, Sago, Graupen (max. 50 bzw. 30 mg/kg)
  • Chips und andere getrocknete Kartoffelerzeugnisse (max. 50 mg/kg)
  • weiße Gemüsesorten getrocknet (max. 400 mg/kg) oder tiefgefroren (max. 50 mg/kg)
  • getrocknete Tomaten (max. 200 mg/kg)
  • Trockenfrüchte inkl. Nüssen mit Schale (je nach Fruchtart max. 500 – 2.000 mg/kg)
  • Fleisch-, Fisch- und Meerestierersatzprodukte (max. 200 mg/kg)
  • Der Einsatz von Schwefeldioxid und Kaliumsulfiten (E 224, E 228) ist in der Weinherstellung weit verbreitet. Schwefelgehalte von mehr als 10 mg/l im Endprodukt müssen auch auf Weinetiketten gekennzeichnet werden.
  • Schwefeldioxid und Sulfite sind außerdem in Kosmetika und als Desinfektionsmittel in der Lebensmittelindustrie im Einsatz

 Als Zusatzstoff werden Sie mit E-Nummern versehen: 

  • Schwefeldioxid: E 220,
  • Natriumsulfit: E 221,
  • Natriumhydrogensulfit: E 222, 
  • Natriummetabisulfit: E 223, 
  • Kaliummetabisulfit: E 224, 
  • Kalziumsulfit: E 226, 
  • Kalziumbisulfit: E 227
  • Kaliumbisulfit: E 228

Schwefeldioxid und sulfithaltige Lebensmittel müssen ab einer Menge von 10 mg/l oder 10 mg/kg im Zutatenverzeichnis oder auf dem Etikett gekennzeichnet werden.


Bei Restaurantbesuchen oder auf Reisen unterstützt sie die DELICARDO Foodcard ...weiterlesen

 

 Die in Klammern ausgewiesenen Quellen finden Sie in unserem Literaturverzeichnis.

Jetzt probieren!