Lebensmittelinvormationsverordnung (LMIV)

Nach der der  Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV oder Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) müssen gastronomische Betriebe Informationen bezüglich des Vorkommens der Hauptallergene in den angebotenen Speisen geben können.

Für Deutschland gibt es bisher nur einen Entwurf für die 'Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel' (LMIVAV).

Die angesprochene Regelung, wie die Gastronomie den Gast über die vorkommenden Hauptallergene in unverpackten Lebensmitteln (loser Ware)  informieren muss, wurde aus der LMIVAV herausgelöst und einer vorläufigen Lösung zugestimmt. Die sogenannnte 'Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen und Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen bei unverpackten Lebensmitteln' bzw. 'Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung' (VorlLMIEV).

Wir bieten zu diesem Thema eine individuelle Beratung für gastronomische Betriebe an. Wir bereiten Köche, Service und das Management auf die Informationspflicht bezüglich der kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, die Allergien und Intoleranzen auslösen können, vor und sind bei deren Umsetzung und Kennzeichnung in der Speisekarte behilflich.

Über den folgenden Link kommen Sie zu der Kurzübersicht der Schulung: Die Lebensmittelinformationsverordnung

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